Informationen rund um Corona


Liebe Schulgemeinde,

 

nachfolgend die aktuellen Informationen zur Maskenpflicht am Sitzplatz:

 

Seit Donnerstag, 02.12.2021 gilt wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bzw. FFP2-Maske. Nachfolgend der Auszug aus der SchulMail vom 01.12.2021:

 

„Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

 

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

 

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Born und Pawel Peters




 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler!

 

Seit Montag, 31.05.2021, sind alle Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht, d.h. dass alle Schülerinnen und Schüler wieder gemeinsam Unterricht haben. Der Unterricht findet im Vormittagsbereich dann wie gewohnt statt:

  • Montags, mittwochs und donnerstags bis 13:00 Uhr
  • Dienstags und freitags bis 12:15 Uhr

Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen gelten individuelle Regelungen.

 

Die Pooltests werden jeweils montags und mittwochs durchgeführt.

 

Bei Fragen melden Sie sich bitte in der Schule unter: 0 25 57 79 301

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Born und Pawel Peters

(Schulleitung)


Liebe Schulgemeinde,

 

seit Dienstag, 11.05.2021, werden Lollitests durchgeführt.

 

Über diesen Link gelangen Sie zu Informationen rund um den Lollitest.

 

Hier noch ein paar Informationen des Kreises Steinfurt zu negativen Einzeltests im Rahmen der Pooltestung: Positive-Lolli-Pool-Testungen werden durch PCR-Einzeltestung des Pools weiter differenziert. (Die Schülerinnen und Schüler haben diese Einzeltests mit nach Hause bekommen. Die Erziehungsberechtigten wurden am 10.05.2021, 14:51 Uhr schriftlich per E-Mail darüber informiert. Das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt wird erst durch das Labor informiert, wenn ein positiver Einzeltest vorliegt.) Die negativen PCR-Einzeltestergebnisse werden dem Gesundheitsamt nicht übermittelt, sondern die Eltern via Email informiert. (Die Quarantänepflicht besteht auch bei negativem PCR-Einzeltestergebnis.) Bei positivem bestätigtem PCR-Einzelfall nimmt das Gesundheitsamt die Kontaktermittlung auf und hier werden im Rahmen der Kontaktpersonenermittlung ganz regulär nach RKI-Vorgaben Quarantänen ausgesprochen - unabhängig davon, ob das Kind [...] im Rahmen der PCR-Einzeltestung NEGATIV getestet wurde. (Das Gesundheitsamt wird zu Ihnen Kontakt aufnehmen und die weiteren Vorgaben mitteilen.) 

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Born und Pawel Peters

(Schulleitung)


Liebe Schulgemeinde!

 

Zu Onlineterminvereinbarungen der Bürgertests in Ihren Städten und Gemeinden gelangen Sie über folgende Links. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Internetseiten Ihres Wohnortes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Born und Pawel Peters

(Schulleitung)


Damit die Schulen wieder öffnen können, muss die Inzidenzzahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 165 liegen. Am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung wird der Unterricht im Wechselmodell in Präsenz wieder aufgenommen. Hier noch eine wichtige Ergänzung aus dem Schul-, Kultur- und Sportamt des Kreises Steinfurt: Auf jeden Fall muss es eine Allgemeinverfügung des Landes geben, in der für den Kreis Steinfurt der Wechselunterricht zu einem Termin wieder genehmigt wird. Erst, wenn diese vorliegt, werden wir uns offiziell mit einem Starttermin bei Ihnen melden können. 

 

Davon ausgenommen ist die Klasse 10 und die Werk-statt-Klasse in Rheine, da sich diese Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen vorbereiten.

Eine pädagogische Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 ist möglich. Hierzu müssen die Sie einen schriftlichen Antrag einreichen (das Antragsformular wurde Ihnen per E-Mail zugestellt).

 

Die aktuelle SchulMail vom 03.05.2021 erreichen Sie über diesen Link.

 

Hier noch der Link zur E-Mail aus dem Schulministerium zum Schulbetrieb ab Montag, 26.04.2021. Wesentliche Vorgaben folgend:

 

Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie

Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:

  • Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. 
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus. 
  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen. 
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen (Anmerkung der Josefsschule: mit „Förderschulen“ sind hier explizit die beiden Förderschultypen „Geistige Entwicklung“ und „Körperliche und motorische Entwicklung“ gemeint) sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. 
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt. 
  • Die Länder können Betreuungsangebote (pädagogische „Notbetreuung“) einrichten.

 


Digitale Endgeräte

 

Liebe Erziehungsberechtigte,

 

wenn Sie Inhaber der Münsterlandkarte sind oder Leistungen nach SGB II erhalten und Sie ein digitales Endgerät für Ihr Kind/Ihre Kinder benötigen, weil von der Schule kein Leihgerät aus dem DigitalPakt NRW bzw. von Dritten zur Verfügung gestellt werden kann, dann melden Sie sich bitte im Sekretariat bei Frau Brünen oder Frau Potthoff (02557-79301), damit Sie für das Jobcenter eine Bescheinigung der Josefsschule ausgestellt bekommen. Manchmal enthält der Antrag des Jobcenters ein Formular, das von der Schule ausgefüllt werden muss. In diesem Fall wenden Sie sich ebenfalls bitte an das Sekretariat.

Das Jobcenter kümmert sich dann um alles Weitere, damit Ihr Kind/Ihre Kinder gut am Distanzunterricht teilnehmen kann/können.